ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Kommunale Verkehrsbaulinien (OGD) (kantonaler Datensatz)

Verkehrsbaulinien dienen grundsätzlich der Strassenraumsicherung. Diese umfasst das gesamte Strassengebiet inkl. strassenbegleitender Radfahreranlagen, Grünstreifen, Bushaltestellen, Gehwegen etc. sowie die freizuhaltenden Vorgartengebiete. Grundsätzlich ist das Bauliniengebiet als Bauverbot zu betrachten. Verkehrsbaulinien können jedoch unter sichernden Auflagen und Bestimmungen (Anmerkung im Grundbuch) mit wieder entfernbaren Bauten wie Carports, Wintergärten etc. die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, überstellt werden. Gebäude hingegen, die zu einem späteren Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr entfernt werden können, dürfen Verkehrsbaulinien nicht überstellen.

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