Kantonale Fördergebiete für den ökologischen Ausgleich(BFF) und Objekte von überkommunaler Bedeutung (OGD) (kantonaler Datensatz)

Der Kanton Zürich übernimmt in den Fördergebieten, die nach DZV vorgesehen BFF-Restfinanzierung zu den Bundesbeiträgen in Vernetzungsprojekten.

Der Kanton leistet Zusatzbeiträge in Objekten von überkommunaler Bedeutung und in den kantonalen Fördergebieten für den ökologischen Ausgleich. In den übrigen Gebieten ist es Sache der Gemeinden oder von privaten Institutionen, BFF-Zusatzbeiträge auszuzahlen.

Als kantonale Fördergebiete für den ökologischen Ausgleich gelten:
- Gebiete gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)
- Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
- Kantonale Landschaftsschutzgebiete (gem. Richtplan und Schutzverordnungen)
- Überkommunale Naturschutzgebiete (Nationale Objekte Hochmoore, Flachmoore, Auen, Trockenwiesen und Weiden, Amphibienlaichgebiete und Kant. Schutzverordnungen und Kant. Naturschutzvertragsflächen) inkl. Pufferzonen.

Ohne Darstellung und in Datensatz nicht enthalten, da keine Geodaten vorhanden:
- Überkommunale Obstgärten
- Flächen mit kantonalen Artenhilfsprogrammen

Datenbezug (download)

Stand der Daten: 18.11.2015

Achtung: Die dargestellten Daten können vom tatsächlichen Dateninhalt abweichen. Der genaue Dateninhalt ist in den Metadaten beschrieben


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