Inventar der Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung (OGD) (kantonaler Datensatz)

Im Planungs- und Baugesetz von 1975 wurden die Behörden verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich ein Inventar der Natur- und Heimatschutzobjekte zu erstellen. Das Amt für Raumplanung hat daraufhin als kantonale Behörde ein Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler (regionaler/kantonaler) Bedeutung" erstellt, welches 1980 vom Regierungsrat festgesetzt wurde. Nach rund 40 Jahren war es nötig, dass das Inventar grundlegend überarbeitet wurde. Da die Fachstelle Naturschutz nicht mehr beim Amt für Raumentwicklung angesiedelt war, wurde nur der Teilbereich Landschaftschutz überarbeitet. Für den Teilbereich Naturschutz existiert eine eigene Ebene im GIS-Browser. Es wurden neue Objektkategorien gebildet und ganze zusammenhängende Landschaften anstatt viele kleine Einzelobjekte inventarisiert. Das Inventar der Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung enthält nun die Objekte "Geologische Zeitzeugen", "geomorphologisch geprägte Landschaften", "Gewässerlandschaften", "Waldlandschaften", "Agrarlandschaften", "Kulturerbelandschaften", "Reblandschaften" , "Heckenlandschaften" und "Hochstammobstlandschaften".

Das Inventar ist für alle Behörden (kommunal bis national) verbindlich, d. h. es muss bei der Planung im Sinne einer Interessenabwägung berücksichtigt werden; es hat jedoch keine öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zur Folge. Für die Erarbeitung von Schutzverordnungen ist das Inventar eine wichtige Grundlage.

Das Inventar besteht aus einer Karte im GIS-Browser und Objektblätter mit Inhalt zu Objektbeschrieb sowie Schutzzielen, die mit Klick auf die einzelnen Objekte einsehbar sind.

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